Dem Druck aus China standhalten

Seit 2018 häufen sich die Hinweise, dass die chinesische Regierung in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung in der Region Xinjiang auf staatlich vermittelte Zwangsarbeit setzt. So werden im Rahmen sogenannter «Berufsbildung» unter anderem Häftlinge in Gefängnissen und Umerziehungslagern zur Arbeit gezwungen und sogenannte «Absolventen» bei ihrer Entlassung unter erneuter Haftandrohung in Fabriken, auf Farmen oder anderen Arbeitsstellen platziert. Für verschiedene Schweizer Branchen besteht daher ein erhebliches Risiko von Verbindungen zu Zwangsarbeit in ihrer Lieferkette. Als erste Grundlage zur menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung veröffentlicht die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in einem kürzlich erschienenen Papier daher unter anderem eine Liste mit besonders exponierten Branchen, nennt Erkennungsmerkmale von Zwangsarbeit und schlägt Umsetzungsschritte zur Erstellung eines chinaspezifischen Verhaltenskodex vor.

Die GfbV kritisiert das Zögern der Bundesverwaltung: So rät der Bundesrat Unternehmen zwar zur äussersten Vorsicht und räumt ein, dass Kontrollen der Arbeitsbedingungen in Xinjiang im Moment kaum möglich seien.

Er lehnt es aber ab, Richtlinien zu erlassen. Damit unterscheidet sich die Schweiz einmal mehr von anderen westlichen Staaten, welche in den letzten Monaten entsprechende Weisungen erlassen haben. Stattdessen vertritt das SECO die Haltung, dass betroffene Branchen selbst Richtlinien erarbeiten müssten. Im Dialog mit unterschiedlichen Unternehmen und Verbänden stellte nun die GfbV fest, dass der Bundesrat so die betroffenen Branchen dem Einfluss der chinesischen Regierung aussetze.

Achtsamer Blick
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 Für zunehmende Unsicherheit sorgt ausserdem die Tatsache, dass einige internationale Unternehmen, welche sich gegen Zwangsarbeit in Xinjiang aussprachen, in China durch öffentlichkeitswirksame Kampagnen unter Druck gerieten. Eine im Nationalrat breit abgestützte Motion fordert nun branchenübergreifende Richtlinien zur Einhaltung der Menschenrechte in China. Auch der Verband Swissolar fordert, dass das SECO seine Führungsrolle wahrnimmt und Richtlinien zu Zwangsarbeit in Xinjiang veröffentlicht. Diesen Forderungen muss der Bundesrat jetzt dringend Folge leisten – sonst verliert seine Wirtschafts- und Menschenrechtspolitik jegliche Glaubwürdigkeit. Dank klarer Weisung des Bundes könnten Unternehmen die Massnahmen gegen Zwangsarbeit gegenüber Geschäftspartnern in China mit den Erwartungen der Schweiz begründen und müssten sich dadurch nicht exponieren. Und müssen diesen Erwartungen ebenfalls nachkommen.

Angela Mattli, Kampagnenleiterin Minderheiten und Diskriminierung bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)

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