Anne Challandes
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Mein achtsamer Blick:

Verena Kuonen, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap

Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent und gemäss UNO-BRK umsetzen 

Am 21. Oktober hat Inclusion Handicap dem Bundesrat die Petition «Lasst uns nicht hängen: Ratifizierung BRK-Zusatzprotokoll, JETZT!» übergeben. Die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ist in der Schweiz immer noch mangelhaft. Dieses Fazit zog der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Frühling, als er die Umsetzung der UNO-BRK in der Schweiz überprüfte. «Die von der BRK geforderte Inklusion wird in der Schweiz auf allen Staatsebenen zu wenig umgesetzt», sagt Maya Graf, Ständerätin und Co-Präsidentin von Inclusion Handicap (Grüne/BL). Inclusion Handicap fordert schon länger, dass Bund und Kantone konkrete gesetzliche Anpassungen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in die Hand nehmen.  

In ihrem Alltag werden Menschen mit Behinderungen in der Schweiz immer noch eingeschränkt: Es fehlt häufig an hindernisfreien und bezahlbaren Wohnungen, auch der Wechsel von Wohnort und Wohnform ist nicht immer möglich. Zudem werden auf allen Bildungsstufen Massnahmen des Nachteilsausgleichs oder die nötige Assistenz oft nicht gewährt. Und zahlreiche Menschen erleben Diskriminierungen am Arbeitsplatz. Wenn die Schweizer Gerichte nicht auf die Klagen der Betroffenen eintreten oder diese abweisen, kann die Beschwerde heute nicht an die UNO weitergezogen werden. Die Ratifikation des Zusatzprotokolls zur UNO-BRK ändert dies. 

Wenn die Schweiz das Zusatzprotokoll unterzeichnet, können Menschen mit Behinderungen Rechtsverletzungen vor dem UNO-Ausschuss geltend machen. Erkennt der UNO-Ausschuss die Beschwerde an, macht er konkrete Empfehlungen an die Schweiz. In der Folge ist die Schweiz verpflichtet, den Ausschuss innerhalb von sechs Monaten über die Umsetzung dieser Empfehlungen zu informieren. Dieses Vorgehen hat sich schon bei der Konvention gegen Folter, der Konvention zur Beseitigung der Rassendiskriminierung sowie den Frauenrechts- und Kinderrechtskonventionen bewährt. Bei all diesen Abkommen hat die Schweiz die Notwendigkeit eines Zusatzprotokolls anerkannt – und die entsprechenden Anliegen konnten durch die Ratifizierung vorangetrieben werden.  

Der Bundesrat betonte stets, das Zusatzprotokoll sei zentral für den Stellenwert der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Er verwies aber bis jetzt auf die Zeit nach der Überprüfung durch den UNO-Ausschuss. Diese Überprüfung ist nun erfolgt. Es gibt keinen Grund mehr zu zögern. Gleichzeitig kann die Ratifizierung des Zusatzprotokolls nur der Auftakt von weiteren notwendigen Massnahmen sein, um die Behindertenrechte in der Schweiz zu stärken. Über 13 000 Menschen fordern den Bundesrat nun mit ihrer Unterschrift auf, aktiv zu werden. Er muss jetzt den Tatbeweis erbringen, dass er die Menschen mit Behinderungen in der Schweiz nicht hängen lässt. 

Verena Kuonen, Co-Präsidentin Inclusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen in der Schweiz. 

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